Satzung der Bürgerschaft Dreschhausen
§1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
1. Der Verein führt den Namen "Bürgerschaft
Dreschhausen" gemeinnützig eingetragener Verein.
2. Er hat seinen Sitz in Dreschhausen.
3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§2 Zweck des Vereins
1. Verschönerung des Dorfbildes.
2. Träger des geplanten Wettbewerbes "Unser Dorf soll schöner
werden".
3. Der Verein unterhält ein Dorfgemeinschaftshaus, um den nachbarlichen
Kontakt durch Zusammenkünfte kultureller und bildender Art, sowie
Veranstaltungen mit allgemein interessierenden Themen zu fördern.
4. Pflege der Zusammengehörigkeit unter den Mitgliedern, der Frauengruppe
und der Beziehung zu anderen Stellen und Einrichtungen, von denen eine
Förderung der Bestrebungen der Bürgerschaft zu erwarten ist.
5. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige
Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke"
der Abgabenordnung und zwar der Heimatpflege.
6. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke.
§3 Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind:
1. die Mitgliederversammlung
2. der Vorstand gem. § 26 BGB
§4 Beginn der Mitgliedschaft
1. Jede Familie, auch jedes einzelne Familienmitglied, sowie volljährige
Personen, ungeachtet deren Wohnsitze können Mitglied der Bürgerschaft
werden. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand in einfacher Mehrheit.
2. Jede Person innerhalb einer Familie, welches Mitglied ist, hat Antrags-,
Stimm- und Wahlrecht, sowie jedes Mitglied.
§5 Die Mitgliederversammlung
1. Die Mitgliederversammlung besteht aus den Mitgliedern.
2. Mindestens einmal im Jahr, möglichst zu Beginn des neuen Jahres
muss der Vorstand die Mitgliederversammlung einberufen. Dieses ist die
Jahreshauptversammlung.
Die Einberufung zu den Mitgliederversammlungen muss mindestens 7 Tage
vorher durch Aushang im Ort erfolgt sein.
Die Tagesordnung muss mindestens folgende Punkte enthalten:
a) Jahresbericht
b) Kassenbericht
c) Bericht der Kassenprüfer
d) Entlastung des Vorstandes
e) Anträge
f) Verschiedenes
3. Anträge zur Jahreshauptversammlung müssen eine Woche vor
der Versammlung beim Vorstand schriftlich eingereicht werden.
4. Über den Verlauf jeder Versammlung ist ein Protokoll zu führen,
das vom 1. Vorsitzenden zu unterzeichnen ist.
5. Jede Mitgliederversammlung ist bei Anwesenheit von mindestens 7 Mitgliedern
beschlussfähig.
6. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher
Mehrheit gefasst.
7. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann der Vorstand
einberufen. Der Vorstand muss eine außerordentliche Mitgliederversammlung
einberufen, wenn mindestens 2/3 aller Vereinsmitglieder dies schriftlich
unter Angabe der Gründe und des Zweckes verlangen.
§6 Rechte und Pflichten der Mitglieder
Jedes Mitglied kann in den Vorstand oder in die sonstigen Organe des Vereins
gewählt werden.
§7 Ende der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft erlischt:
1. durch freiwilligen Austritt, der durch eine schriftliche Erklärung
gegenüber dem Vorstand zu, Schluss eines Kalenderjahres erfolgen
kann.
2. durch Tod
3. durch Ausschluss.
Der Ausschluss kann auf Antrag eines jeden
Vereinsmitgliedes vom Vorstand mit einfacher Mehrheit beschlossen werden;
z.B. bei grobem Verstoß gegen die Vereinssatzung. Vor dem Ausschluss
ist dem Betroffenen Gelegenheit zu seiner Rechtfertigung zu geben.
Das ausgetretene oder ausgeschlossene Mitglied verliert jedes Anrecht
an den Verein und seinen Einrichtungen.
Das in seinen Händen befindliche Vereinseigentum ist zurückzugeben.
§8 Beitrag
Der Jahresbeitrag für den Verein wird jeweils in der Jahreshauptversammlung
festgelegt. Der Beitrag ist eine Bringpflicht und zahlbar jeweils am 30.6.
und 31.12. rückwirkend für das vorhergegangene Halbjahr. Ist
ein Mitglied mit seinem Jahresbeitrag ein Jahr in Zahlungsverzug, so erlischt
automatisch seine Mitgliedschaft.
§9 Der Vorstand
1. Der Vorstand besteht aus dem
1.Vorsitzenden,
2.Vorsitzenden,
dem Kassierer,
dem Schriftführer
Der Verein wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten,
davon muß einer entweder der 1. Vorsitzende oder 2. Vorsitzende
sein.
Zur Vertretung gemäß § 26
BGB ist also die Vertretung durch 2 Mitglieder des Vorstandes, dabei entweder
des 1. oder des 2. Vorsitzenden notwendig.
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 2 Jahren
gewählt. Eine Wiederwahl des Gesamtvorstandes oder einzelner Vorstandsmitglieder
ist möglich.
Scheidet in der Amtsdauer ein Vorstandsmitglied aus, gleich aus welchem
Grunde, ist der Restvorstand zur Ersatzwahl bis zur nächsten Mitgliederversammlung
berechtigt.
§10 Kassenprüfer
Die Mitgliederversammlung wählt auf
die Dauer von 2 Jahren zwei Kassenprüfer. Die haben vor jeder Jahreshauptversammlung
eine ordentliche Kassenprüfung vorzunehmen und darüber in der
Jahreshauptversammlung zu berichten.
§11 Satzungsänderungen
Eine Änderung der Satzung ist nur mit Zustimmung von 2/3 der in der
Jahreshauptversammlung anwesenden Mitglieder möglich.
§12 Auflösung des Vereins
1. Die Auflösung des Vereins kann nur in der Jahreshauptversammlung
beschlossen werden, auf deren Tagesordnung die Beschlussfassung über
Vereinsauflösung den Mitgliedern angekündigt ist. Der Beschluss
bedarf einer Mehrheit von ¾ der erschienenen Mitglieder.
2. Bei Auflösung des Verein fällt
das noch vorhandene Vereinsvermögen der Gruppe zu, welche zu diesem
Zeitpunkt im Zusammenhang mit dem Verein noch besteht.
3. Vor der Auflösung des Vereins ist
das zuständige Finanzamt zu unterrichten.
§13 Mittel des Vereins
1. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen
Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus
Mitteln des Vereins.
2. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft
fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen
begünstigt werden.
§14 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist das Amtsgericht Waldbröl.
§15 Schlussbestimmungen
Die Tätigkeit in den Vereinsorganen ist ehrenamtlich.
Alle in dieser Satzung nicht behandelten Rechte und Pflichten regeln sich
nach den Bestimmungen des BGB.
Die Satzung wurde auf
der Jahreshauptversammlung am 03. Mai 2006 beschlossen.
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