Bürgerschaft Dreschhausen e. V.

 
 

Information

Kanaldichtheitsprüfungen nach § 61 a Landeswassergesetz NRW

So gehen wir in Reichshof vor! Neue Entwicklungen im Landtag!


Laut derzeit gültigem Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen (LWG NRW) besteht landesweit die Pflicht für Grundstückseigentümer, eine Dichtheitsprüfung durchzuführen. Grundsätzlich gilt hierfür die Frist 31.12.2015.


Allerdings gibt es nach dem derzeit gültigen Recht bestimmte Voraussetzungen, unter denen eine Abänderung dieser Frist möglich oder sogar vorgeschrieben ist. Hieraus ergibt sich vor allem eine notwendige Verkürzung vor 2015 in Wasserschutzgebieten und Fremdwasserschwerpunktgebieten sowie die Möglichkeit einer Verlängerung der Frist bis maximal 2023, wenn der zeitliche Ablauf der Dichtheitsprüfungen an die Untersuchungen der öffentlichen Kanäle der Gemeinde angepasst wird.

Damit für die Bürger in Reichshof die größtmögliche Erleichterung erzielt werden konnte, hat der Rat der Gemeinde Reichshof bereits im Dezember 2010 eine Satzung mit einem Gesamtkonzept für alle Reichshöfer Ortschaften beschlossen. Hier wurde auch aufgrund der Vielzahl der Grundstücke in Reichshof eine Aufteilung der Fristen vorgenommen.

Die ersten Dichtheitsprüfungen (außerhalb des Pilotprojektes Wiehltalsperre) standen danach für 2011 an, die letzten sollten 2023 erfolgen. Nachdem zunächst der Landtag mit einer breiten Mehrheit im Sommer diesen Jahres die Pflicht zur Dichtheitsprüfung bestätigt hat, sind nun neue Entwicklungen abzusehen.
So hat der Umweltausschuss am 14.12.2011 beschlossen, der Landtag solle die Landesregierung auffordern, die Regelung zur Dichtheitsprüfung bei privaten Abwasserleitungen auszusetzen. Der Umweltminister, Herr Remmel, hat für Januar 2012 einen Gesetzesentwurf zur änderung des Landeswassergesetzes angekündigt. Dessen Inhalt ist noch offen.


Leider werden durch die ständig wechselnden Entwicklungen vor allem die Grundstückseigentümer aber auch die Kommunen selbst stetig verunsichert. Eine verlässliche Aussage wäre für alle Akteure wichtig.


Die Gemeinde Reichshof möchte die erlassenen Satzungen zurzeit aufrecht erhalten, da das Landeswassergesetz bis zu einer änderung nach wie vor gültig ist und auch durch den Beschluss des Umweltausschusses nicht verändert werden kann.

Wir brauchen zunächst Klarheit hinsichtlich der Landesgesetze, um die Satzungen entsprechend anpassen zu können.

Allerdings wird allen Grundstückseigentümern geraten, zunächst KEINE Dichtheitsprüfung durchführen zu lassen. Die neuen gesetzlichen Regelungen sollten unbedingt abgewartet werden!


Sobald weitere Erkenntnisse vorliegen, wird die Gemeinde Reichshof das nähere Vorgehen bekannt geben. Diese Empfehlung gilt auch für diejenigen Grundstückseigentümer, die bereits in 2011 gesondert angeschrieben wurden und zur Durchführung der Dichtheitsprüfung bis Ende Mai 2012 aufgefordert wurden.


Eine gesonderte schriftliche Mitteilung wird zunächst nicht versandt.


Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass Ersatzansprüche gegen die Kommunen nicht geltend gemacht werden können, sollte eine Dichtheitsprüfung bereits in der Vergangenheit durchgeführt oder Abwasserleitungen evtl. saniert worden sein. Die bundeseinheitlichen Vorschriften des Wasserhaushaltgesetzes (WHG) sehen über die besonderen Bestimmungen in Nordrhein-Westfalen hinaus grundsätzlich ebenso vor, dass der Betreiber einer Abwasseranlage deren Zustand überprüfen und ggf. Sanierungen vornehmen muss.

Eine Frist für diese Prüfung hat der Bundesgesetzgeber allerdings nicht geregelt. Die Gemeinde Reichshof hat sich immer an das geltende Recht gehalten hat und mit schnellen Satzungsänderungen die größtmöglichen Erleichterungen für die Bürger z.B. hinsichtlich Fristen und Prüfmethoden geschaffen. Leider haben wir aber keinen Einfluss auf eine wechselnde Gesetzgebung im Landtag.

Bei Fragen melden Sie sich bei den Ansprechpartnern der Gemeindeverwaltung:
für den technischen Bereich: Arina Jäger, Tel.: 02296 / 801-123, E-Mail:

arina.jaeger@reichshof.de

für den rechtlichen und Verwaltungsbereich: Sarah Schmidt, Tel.: 02296 / 801-246

E-Mail: sarah.schmidt@reichshof.de

Dieser Artikel ist ein Auszug aus dem Reichshof Kurier, 4 Januar 2012

 

 

www.dreschhausen.de

 

 

 

 

 

Info